Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile

Die Scheidung einer in Deutschland geschlossene Ehe zwischen oder mit brasilianischen Staatsbürgern, muss in einem zweiten Verfahren in Brasilien anerkannt werden. Dieser Prozess der Anerkennung wird als Homologação bezeichnet.
 
Diese Homologação ist auch notwendig, wenn die in Deutschland bereits geschiedene Ehe nicht zuvor durch eine Konsularische Vertretung registriert, oder in Brasilien  geschlossen bzw. bereits überschrieben wurde, da die Ehe in Brasilien auch diese ohne Registrierung als gültig angesehen wird. Daher ist für die Registrierung einer zweiten Ehe zwischen oder mit einem Brasilianer immer auch die Vorlage der Anerkennung des Scheidungsurteils in Brasilien erforderlich.
 
Besonders wichtig: Es ist nicht möglich, einen Reisepass mit dem neuen Ehenamen aus der zweiten Ehe auszustellen, wenn nicht die Anerkennung des Scheidungsurteils in Brasilien vorgelegt und die zweite Ehe registriert wird!
 
Auch ein zuvor von einem brasilianischen Partner geschiedener deutscher Partner , der erneut eine Heirat bei der konsularischen Vertretung oder in Brasilien registrieren möchte, und dieses deutsche Scheidungsurteil zuvor nicht homologiert hat,  benötigt dieses überschriebene Scheidungsurteil.  
Bedenken Sie, falls sie auf Basis der Familienzusammenführung einmal ein Dauervisum beantragen wollen, benötigen Sie die brasilianische Heiratsurkunde.
 
Um zu erfahren, welche Unterlagen Sie für die Homologação benötigen, wie viel Zeit dieser Prozess in Anspruch nimmt und mit welchen Kosten er verbunden ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Wir erklären Ihnen gerne den Ablauf und übernehmen alles weitere für Sie.
 
Halten Sie den Status Ihrer Unterlagen am besten immer auf dem aktuellen Stand – so fallen nie zu viele Änderungen auf einmal an und der Ablauf lässt sich zügiger erledigen.