Registrierung von Heirat und Geburt

Bedeutende Erlebnisse wie eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sind, vor allem wenn zwei oder mehr Nationalitäten eine Rolle spielen, häufig von viel Bürokratie begleitet.

Neben der Registrierung im Standesamt sollten die Änderungen des Familienstandes ebenfalls im zuständigen Konsulat registriert werden. Und um in Brasilien rechtskräftig anerkannt zu sein, müssen diese konsularischen Urkunden im Anschluss beim Cartório do Primeiro Ofício in Brasilia überschrieben werden.

Gerne möchten wir Ihnen dabei Helfen, diese zeitaufwendigen und komplizierten Abläufe zu vereinfachen.

Bitte setzen sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie gerne.

 

Registrierung einer Heirat

Eine in Deutschland von Brasilianern geschlossene Ehe ist in Brasilien nur rechtskräftig, wenn sie in der zuständigen Vertretung registriert und im Anschluss in Brasilien überschrieben wird. Diese brasilianische Heiratsurkunde wird unbedingt benötigt, falls ein neuer Nachnahme in den Pass eingetragen werden muss, gemeinsame Kinder die brasilianische Geburtsurkunde mit neuem Ehenamen der Mutter oder des Vaters bekommen sollen, ein Dauervisa auf der Basis Familienzusammenführung beantragt werden möchte und in vielen weiteren Fällen.

Hier bieten wir Ihnen folgendes Paket an:

    - Beratung über die notwendigen Schritte
    - Prüfung der einzureichenden Urkunden
    - Beantragung der Heiratsurkunde
    - Beantragung des Reisepasses mit neuem Familiennamen (optional)
    - Registrierung in Brasilien

 

Registrierung einer Geburt

Kinder mit zumindest einem brasilianischen Elternteil haben das Recht auf die brasilianische Staatsbürgerschaft. Um mögliche Rechte für die Zukunft zu sichern, empfiehlt es sich, das Kind - auch wenn es die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt - möglichst umgehend nach seiner Geburt in Brasilien zu registrieren.

Hier bieten wir Ihnen folgendes Paket an:

   - Beratung über die notwendigen Schritte
   - Prüfung der einzureichenden Urkunden
   - Beantragung der Geburtsurkunde
   - Beantragung des ersten Reisepasses (optional mit Reisegenehmigung)
   - Registrierung in Brasilien